Kanzleiprofil
Fachgebiete
Strafrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Holling ist Nachfolgerin der seit 1977 zunächst unter der Bezeichnung Birkelbach & Henke, später dann unter Henke und Holling, firmierenden Kanzlei für Strafrecht in Düsseldorf.
Sie profitieren von meiner jahrzehntelangen Erfahrung sowohl auf dem Gebiet der Strafverteidigung als auch der Nebenklage. Dabei steht der Mandant, die Mandantin und sein/ihr persönliches Anliegen bei mir stets im Mittelpunkt.
Neben der forensischen Tätigkeit vor Gericht liegt ein Schwerpunkt meiner Arbeit im Revisionsrecht mit zahlreich erfolgreich durchgeführten Revisionsverfahren auch vor dem Bundesgerichtshof.
Energierecht
Als Expertin auf dem Gebiet des Energierechtes seit 2007 betreue ich Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit in allen Bereichen des Energierechts. Zudem berate ich öffentliche Einrichtungen und NGO´s in den Bereichen Verbraucherschutz und Energie.
Neben den klassischen Verbraucherthemen im Bereich Strom, Gas und Fernwärme vertrete ich darüber hinaus Firmen in Bezug auf Energiebedarf und nachhaltige Energieversorgung gegenüber Energieversorgungsunternehmen.
Sämtliche Ihrer Fragen und Probleme in Zusammenhang mit den Erneuerbaren beantworte und löse ich ebenfalls gerne für Sie.
Vita
Leonora Holling
Geboren am 04. Oktober 1965 in Viersen
Schulische und berufliche Ausbildung
- Abitur 1985 an der Liebfrauenschule in Mülhausen / Grefrath
- Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg 1985 – 1990
- Referendariat 1991 – 1994 in Schweinfurt und Würzburg
- Studium der Psychologie an der Fernuniversität Hagen 2009 bis 2013
Beruflicher Werdegang
Als Rechtsanwältin in Düsseldorf zugelassen seit März 1994
Ehrenämter
- Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer
- Nebenamtliches Mitglied des Justizprüfungsamtes NRW, Vorsitzende der Prüfungskommission
- Stell. Vorsitzende Rechts- und Staatswissenschaftliche Vereinigung e.V., Düsseldorf
Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht und strafrechtliche Nebengebiete
- Energiewirtschaftsrecht
Sprachkenntnisse
Englisch
Veröffentlichungen
- Anwaltsstation Zivilrecht, Düsseldorf 2011, Otto-Schmidt-Verlag, Köln
- Energie für Verbraucher, Peters/Holling, 2. Auflage 2012
- Nachfolgerecht, Kroiß/Horn/Solomon [Hrsg.], Kommentierung zum Strafrecht, Nomos - Verlag Baden-Baden, 3. Aufl. 2024
- Holling/Peters, Die sachliche Zuständigkeit deutscher Gerichte im Rahmen des Billigkeitseinwandes bei Strom und Gas, ZNER 2007, 161
- Holling, Der Tod und der Anwalt - Abwicklung der Einzelkanzlei, ErbR 2020, 789
- Holling, Wie Rechtsanwälte ihre Haftung wirksam begrenzen könn(t)en - Tipps für Haftungsbegrenzungen und -beschränkungen, ZAP 2023, 251 ff.
- Holling, Das Verbraucherwiderrufsrecht in der anwaltlichen Praxis - warum eine fehlende Belehrung für Rechtsanwälte teuer werden kann (zugl. Anm. zu EUGH Urteil vom 17.5.2023 - C - 97/22), ZAP 2023, 869
- Holling, Energierecht auf Verbraucherseite: Rechtsgebiet mit Potenzial, ZAP 2024, 123 ff.
- Holling, Nachvertragliche Pflichten bei Beendigung des Mandates - welche Haftungsfallen drohen?, ZAP 2024, 421 ff.
Kontakt
Leonora Holling
Rechtsanwältin
Klosterstraße 22
40211 Düsseldorf
Telefon 0211 350602(03)
Telefax 0211 354164
holling@hollingundmueller.de
Notfallnummer 0172 2914218
Haftpflichtversicherung
Rechtsanwälte sind aufgrund der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Haftpflichtversicherung:
Zürich Agrippina
Riehler Straße 90 · 50657 Köln
Versicherungsnummer: 801.300.002.750/F
Impressum
Rechtsanwältin Leonora Holling
Klosterstraße 22 · 40211 Düsseldorf
Telefon 0211 350602(03)
Telefax 0211 354164
holling@hollingundmueller.de
Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße 25 · 40479 Düsseldorf
Telelefon +49 211 49502-0
info@rak-dus.de
https://www.rak-dus.de
Zulassungsland für die Verleihung des Titels Rechtsanwalt ist die Bundesrepublik Deutschland.
Berufsrechtliche Regelung
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 9 Abs. 4 Satz 2 des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GwG)
Verhaltensempfehlungen der Bundesrechtsanwaltskammer für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB
Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
Alle berufsrechtlichen Regelungen sind auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer in der jeweils aktuell geltenden Fassung abrufbar:
https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
UST ID-Nr. DE 164798038
Die Rechtsanwältin Leonora Holling nimmt an Schlichtungen durch die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstr. 26, 10787 Berlin, https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/ teil.
Die für Online Konsumer-Verträge gültige Plattform ist erreichbar unter:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Bildlizenzen
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Datenschutz
Vielen Dank für Ihr Interesse an leonora-holling.de. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für Rechtsanwältin Leonora Holling. Eine Nutzung der Internetseiten ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services über der Internetseite in Anspruch nimmt, kann jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, wird grundsätzlich die Einwilligung der betroffenen Person eingeholt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Diese Datenschutzerklärung dient der Information über Art, Umfang und Zweck der ggf. erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Für die Verarbeitung wurden die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um einen möglichst lückenlosen Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, per Fax oder per Upload zu übermitteln.
Begriffsbestimmungen
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b) betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von Rechtsanwältin Leonora Holling verarbeitet werden.
c) Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
k) Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Rechtsanwältin Leonora Holling
Klosterstraße 22 · 40211 Düsseldorf
Telefon 0211 350602(03)
Telefax 0211 354164
Mail holling@hollingundmueller.de
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Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Rechtsanwältin Leonora Holling verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Recht auf Bestätigung, Auskunft & Berichtigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von Rechtsanwältin Leonora Holling eine Bestätigung, Auskunft, Berichtigung oder Löschung zu verlangen, ob und ggf. warum welche personenbezogenen Daten verarbeitet und ggf. wann diese gelöscht werden. Dazu im Einzelnen:
Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von Rechtsanwältin Leonora Holling unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie über die nachfolgenden Bereiche zu erhalten:
- die Verarbeitungszwecke
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch leonora-holling.de oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von Rechtsanwältin Leonora Holling zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
- Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und esliegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist Rechtsanwältin Leonora Holling als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft Rechtsanwältin Leonora Holling unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von Rechtsanwältin Leonora Holling die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es Rechtsanwältin Leonora Holling ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe von Rechtsanwältin Leonora Holling gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person Rechtsanwältin Leonora Holling bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch Rechtsanwältin Leonora Holling, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Rechtsanwältin Leonora Holling verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die gegenüber den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet Rechtsanwältin Leonora Holling personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft Rechtsanwältin Leonora Holling die angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren.
Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Ilit. a DS-GVO dient Rechtsanwältin Leonora Holling als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck eingeholt wird. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zu Leistungen. Unterliegt Rechtsanwältin Leonora Holling einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. c DS-GVO.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Mandant oder Nutzer der Dienste von Rechtsanwältin Leonora Holling ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Speicherdauer
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) erforderlich.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person Rechtsanwältin Leonora Holling personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn Rechtsanwältin Leonora Holling mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Rechtsanwältin Leonora Holling verzichtet auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.